Jurist*in (Umweltrecht)


Jurist*innen (Umweltrecht) sind auf Umweltrecht spezialisierte Jurist*innen bzw. Rechtswissenschafter*innen, wobei letztere eher im akademischen/theoretischen Bereich tätig sind. Jurist*innen für Umweltrecht befassen sich mit der Ausarbeitung von Gesetzestexten und Verordnungen sowie mit Fragen der Umsetzung und Implementierung von umweltrechtlichen Normen und Vorschriften. Sie beraten Unternehmen und Organisationen in allen Fragen zu Umweltrecht und Umweltschutz, z. B. bezüglich Auflagen zur Treibhausgasreduktion und anderen Emissionen, Sondermüll, Abfall- und Recycling oder Gefahrenguttransport und vertreten ihre Klient*innen vor Behörden und Gerichten. Sie beraten und vertreten aber auch Non-Profit-Organisationen, die im Umweltbereich tätig sind.

Gemeinsam mit anderen Expert*innen, wie z. B. Volkswirt*innen, Umwelttechniker*innen, Umweltgutachter*innen oder Öko-Auditor*innen, wirken sie z. B. bei der Formulierung von umweltrechtlichen Normen, Vorschriften und Gesetzen oder bei der Erstellung von Gutachten und Zertifizierungen mit. Sie arbeiten vorwiegend in juristischen/rechtswissenschaftlichen Instituten und Organisationen sowie in Ämtern und Behörden (z. B. Bundesministerien), für Interessenvertretungen (z. B. Wirtschaftskammern), bei Rechtskanzleien und teilweise direkt für große Unternehmen und für Umweltorganisationen.

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