Betriebsarzt / Betriebsärztin


Die Bestellung bzw. Anwesenheit von Betriebsärzt*innen ist für Unternehmen und Organisationen ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeiter*innen gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere Betriebe mit hohem Arbeitsrisiko wie z. B. Chemiewerke, Stahlwerke, Großbaustellen, Bergbau-Unternehmen, unterhalten eigene betriebsärztliche Stellen zur medizinischen Versorgung.

Betriebsärzt*innen sind in der Regel ausgebildete Human- oder Allgemeinmediziner*innen. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, Unternehmen und Organisationen, d. h. Arbeitgeber*innen und Mitarbeiter*innen, Betriebsrät*innen usw. über die Vorschriften zur Arbeits- und Betriebssicherheit zu informieren und die Einhaltung dieser Vorschriften und Standards zu kontrollieren. Darüber hinaus beraten/informieren sie bezüglich Unfallverhütung, Gefahrenstoffen, Hygiene, Gesundheitserhaltung und Rehabilitation.

Im Rahmen von betrieblichen Unfällen und Notfällen leisten sie Erste Hilfe. Sie stehen für die laufende gesundheitliche Betreuung und für gesundheitliche Fragen der Mitarbeiter*innen im Betrieb zur Verfügung, führen die Erstversorgung von Verletzten durch und organisieren, wenn erforderlich, Rettungstransporte. Darüber hinaus sind sie für die (Wieder-)Eingliederung von Menschen mit Verletzungen und Behinderungen in den Betrieb sowie für die ergonomische Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen zuständig.

Betriebsärzt*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit medizinischen und administrativen Fachkräften (z. B. Arbeitsmedizinische Fach-Assistenz (m./w./d.) oder Arbeitsmedizinische Administrations-Assistenz (m./w./d.)). Sie stehen in Kontakt mit der Unternehmensleitung, mit Abteilungsleitungen sowie mit den betrieblichen Mitarbeiter*innen und haben weiters Austausch mit Ämtern, Sozialversicherungen und Behörden.

Hinweis: Der Beruf Betriebsarzt / Betriebsärztin Arbeitsmediziner*in sollte nicht mit dem Beruf Arbeitsmediziner*in verwechselt werden. Während Betriebsärzt*innen – als praktische Ärzt*innen – vor allem in größeren Betrieben zur medizinischen Untersuchung und Versorgung der Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen, befassen sich Arbeitsmediziner*innen mit Forschungs-, Untersuchungs-, Gutachter- und Beratungstätigkeiten.

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