Die Ausbildung im Beruf Arbeitsmedizinische Administrations-Assistenz (m./w./d.) erfolgt in der Regel aufbauend auf einer Erstausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf (vergleiche z. B. Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)) durch entsprechende Weiterbildungsangebote.
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinische Assistenzberuf sowie einschlägige Berufspraxis.
Dauer: 1 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang ist ein Pflichtschulabschluss. Aufgrund der verantwortungsvollen und vielfältigen Aufgaben empfehlen wir jedoch Matura, eine abgeschlossene kaufmännische Lehre oder eine gleichwertige Berufsausbildung.
Abschluss:
Arbeitsmedizinische*r Administrations-Assistent*in
Berechtigungen:
Die Ausbildung zum/r Arbeitsmedizinischen Assistentent*in (AMA) ist eine Zwischenstufe und Zusatzqualifikation für Personen, die über eine medizinische Basisausbildung verfügen, jedoch nicht dem gehobenen Dienst angehören.
Info:
Die Ausbildung wendet sich an Personen mit Interesse an Arbeitsabläufen, (arbeits-)rechtlichen und ökonomischen Zusammenhängen sowie Affinität zu EDV-Anwendungen. Auch soziale Kompetenzen sind erforderlich, da 3A mit allen am Arbeitsprozess Beteiligten adäquat interagieren müssen. Für eine erfolgreiche Tätigkeit benötigen 3A darüber hinaus Organisationstalent, Genauigkeit und Zuverlässigkeit.
Weitere Infos: https://www.aamp.at/ausbildungen-fortbildungen
AAMP - Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention
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