Die Ausbildung zum Amtsvormund (m./w./d.) ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amts- bzw. betriebsintern.
Grundvoraussetzung für den Beruf ist allerdings eine Reifeprüfung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der internen Ausbildung liegen in der Regel auf dem Familienrecht, dem Kinder- und Jugendrecht, Kenntnisse im Allgemeinen Bürgerlichen Recht und Strafrecht sowie Kommunikation, Konfliktmanagement und Mediation. Die praktischen Kenntnisse werden durch Mitarbeit bei einem erfahrenen Amtsvormund (m./w./d.) erworben. Nach etwa zehn Jahren ist eine eigenständige Arbeit möglich.