Amtsvormund (m./w./d.)


Amtsvormunde (m./w./d.) arbeiten in sozialen Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden (meistens Jugendämtern) und haben die Aufgabe, unmündige Personen rechtlich zu vertreten. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Vormundschaft auszuüben, entmündigte Personen oder minderjährige Asylwerber*innen. Die Amtsvormunde vertreten ihre Klient*innen in rechtlichen und geschäftlichen Belangen, sie kümmern sich z. B. darum, dass Fristen eingehalten werden und Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie haben Kontakt zu ihren Kolleg*innen sowie zu Fachkräften aus den Berufsbereichen Recht, Gesundheit und Soziales (z. B. Jurist*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen oder Psycholog*innen, die Gutachten erstellen).

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