Über den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrer*innenberechtigung (Lehrbefähigungsprüfung) entscheidet der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. Die Lehrbefähigung für die in Betracht kommenden Gruppen von Fahrzeugen ist durch die bestandene Prüfung nachzuweisen.
Die Ausbildung von Fahrlehrer*innen darf nur durch Ausbildungsstätten erfolgen, die hierzu vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau ermächtigt worden sind. (Ausstattung, Lehrpersonal und Lehrplan müssen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit, dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen).
Für Fahrschullehrer*innen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrbefähigungsprüfung weitgehend ident mit denen, die für Fahrlehrer*innen gelten. Sie müssen aber zusätzlich ein Reifezeugnis oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer*in während der letzten 8 Jahre, wovon mind. ein Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist, nachweisen können.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung sind:
(siehe auch §§ 116-118 Kraftfahrgesetz 1967, Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, BGBl 1967/267 idF BGBl. In Nr. 116/2010).
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 46 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Berechtigungen:
Der absolvierte Einführungskurs berechtigt zur Buchung der eigentlichen FahrlehrerInnenausbildung.
Info:
Kosten: EUR 300,00
Inhalte:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 336 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis
Info:
Kosten: 3.150,00 EUR exkl. Prüfungsgebühr und Betreuungspauschale
Die praktische und theoretische Ausbildung A, C, D und E ist in diesem Kurs nicht enthalten.
Inhalte:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Lehrgang
Dauer: 44 UE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Vorbereitung auf die Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 KFG
Info:
Hinweis: Zusätzlich für die Zulassung zur FahrlehrerInnen-Prüfung ist bei der MA 65 die „praktische Ausbildung II“ im Ausmaß von 36 UE in einer beliebigen Fahrschule zu absolvieren.
Zur Ausübung des Berufes „FahrlehrerIn der Kfz-Klasse A“ ist die Absolvierung „Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz lt. § 64f Abs. 5“ gesetzlich vorgeschrieben.
Kosten: EUR 840,00
Zielgruppe: Personen, die einen Beruf als FahrlehrerIn anstreben und sich durch diese Zusatzausbildung ergebenden Karrieremöglichkeiten ergreifen möchten.
Inhalte:
Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um als FahrlehrerIn auch für die Kfz-Klasse A einsetzbar zu sein:
Weitere Infos: https://www.bfi.wien/kurs/9816/K13837/fahrlehrerin-fuer-kfzklasse-a
BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien
Art: Lehrgang
Dauer: 285 UE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Spätestens bei Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 des Kraftfahrgesetzes bei der MA 65 müssen folgende Nachweise erbracht werden:
Abschluss:
Vorbereitung auf die Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 KFG
Info:
Hinweis: Allen KursteilnehmerInnen steht für die Dauer der Ausbildung das einzigartige Online-Lernsystem von Easy Drivers, das Easy Web Training, gratis zur Verfügung.
Kosten: EUR 3.590,00 exkl. Kosten für die Lehrbefähigungsprüfung
Zielgruppe: Personen, die einen Beruf als FahrlehrerIn anstreben und die vielfältigen Karrieremöglichkeiten in diesem Berufsfeld ergreifen möchten.
Inhalte:
Weitere Infos: https://www.bfi.wien/kurs/9813/K13836/fahrlehrerin-fuer-kfzklasse-b
BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien
Art: Lehrgang
Dauer: 47 UE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Spätestens bei Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 des Kraftfahrgesetzes bei der MA 65 müssen folgende Nachweise erbracht werden:
Berechtigungen: Nach bestandener Lehrbefähigungsprüfung sind die Absolvent*innen als Fahrschullehrer*in sowohl für Theorie- als auch Praxisunterricht einsetzbar.
Info:
Hinweis: Um in der Fahrschule auch theoretisch zu unterrichten, ist der Lehrgang zum/zur Fahrschullehrer*in und die dazugehörige Lehrbefähigungsprüfung notwendig.
Zielgruppe: Personen, die eine Fahrlehrer*innenausbildung absolviert haben, ihren Einsatzbereich erweitern und die Berufsmöglichkeiten in einer Fahrschule wahrnehmen wollen
Kosten: EUR 740,00
Inhalte:
Weitere Infos: https://www.bfi.wien/kurs/9814/K14082/fahrschullehrerin
BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien