Die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher*in erfolgt amtsintern. Sie unterteilt sich in die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v4) und in die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v3).
Bewerber*innen müssen vor der Zulassung zur Grundausbildung für Gerichtsvollzieher*innen
erfolgreich absolviert haben.
Die amtsinterne Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst umfasst
Daran anschließend erfolgt die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst. Diese umfasst
Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
Weitere Informationen: