Intendant*in


Intendant*innen sind für die künstlerische Direktion bzw. die künstlerische Leitung von Theaterbühnen, Opernhäuser und Festspielhäuser zuständig oder tragen die Verantwortung für die Programmgestaltung bei Rundfunk- und Fernsehsendern. Sie legen Spielpläne und Programmschwerpunkte fest, engagieren Künstler*innen, schließen Verträge ab und verhandeln mit Sponsor*innen und Subventionsgeber*innen wie Ministerien und Magistraten. Als Führungskräfte haben sie umfassende Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse, sie arbeiten jedoch im Team mit verschiedenen kaufmännischen und künstlerischen Fachkräften und Assistent*innen.

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