Für die Berufsausübung als Berufsjäger*in ist die Ablegung einer Berufsjäger- und Jagdaufseherprüfung erforderlich, für die von den Landesjagdverbänden Kurse angeboten werden. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Landessache und daher in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In der Regel wird für die Ausbildung zum/zur Berufsjäger*in vorausgesetzt, diese mit einer Ausbildung zum/zur Forstwart*in (oder einer höheren Ausbildung, z. B. Förster*in) zu kombinieren. Ausbildungen zum/zur Forstwart*in werden von unterschiedlichen Forstwirtschaftsschulen angeboten.
Lehrausbildung Berufsjäger*in:
In den meisten Bundesländern wird die Ausbildung inzwischen als Lehrausbildung in der Verantwortung der jeweiligen Landesjagdverbände durchgeführt. Die Lehre dauert drei Jahre (in einzelnen Bundesländern auch vier) und erfolgt in Betrieben wie den Bundesforsten, Gutshöfen, Stiften usw. Die Ausbildungsbetriebe müssen vom Landesjagdverband geprüft und anerkannt werden.
Im Regelfall ist die Lehre zum/zur Berufsjäger*in an eine vorherige Absolvierung der Forstfachschule Traunkirchen und damit die Ausbildung zum/zur Forstwart*in gebunden.
Bei Interesse ist es auf jeden Fall empfehlenswert bei den jeweiligen Landesverbänden der Berufsjäger Informationen über den konkreten Ausbildungsweg einzuholen. Kontaktdaten aller Landesjagdverbände finden sich auf der Seite des Dachverbands Jagd Österreich.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 bis 4 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss: Berufsjägerprüfung
Info:
Die Ausbildung ist landesgesetzlich geregelt. Daher unterscheiden sich Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeit zum Teil. Voraussetzung für die praktische Ausbildung im Jagdbetrieb ist der Abschluss der zweijährigen Ausbildung an der Forstfachschule Traunkirchen. Auf dieser baut die praktische Ausbildung im Jagdbetrieb auf.
Bei Interesse ist es auf jeden Fall empfehlenswert bei den jeweiligen Landesverbänden der Berufsjäger Informationen über den konkreten Ausbildungsweg einzuholen. Kontaktdaten aller Landesjagdverbände finden sich auf der Seite des Dachverbands Jagd Österreich.
Weitere Infos: https://www.jagd-oesterreich.at/ueber-uns/landesjagdverbaende/
Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen
Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/
Schwerpunkte:
Forstfachschule
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen