Die Ausbildung Diplomierte Medizinische Fachassistenz (MFA) in Form von 3 medizinischen Assistenz-Ausbildungen umfasst 2500 Stunden und ersetzt die Diplomierte Medizinisch-technische Fachkraft (m./w./d.).
Die Medizinische Fachassistenz gehört zu den 8 Medizinischen Assistenz-Ausbildungen gemäß dem Medizinische-Assistenzberufe-Gesetz (BGBl_I_Nr.89/2012): siehe Nachfolgeberuf Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA).
Allgemeine Information zu Ausbildungen im Bereich Sanitätshilfsdienst (auslaufend):
Die Ausbildung im Sanitätshilfsdienst erfolgt in Kursen, die jeweils nach Bedarf in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet werden. Die Sanitätshilfsdienste (ausgenommen Heilbademeister*in und Heilmasseur*in) dürfen berufsmäßig bereits vor Absolvierung des Kurses ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung des Kurses ist jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Berufsantritt nachzuweisen. Bewerber*innen wird empfohlen, sich zunächst direkt mit den in Betracht kommenden Dienstgeber*innen (Krankenanstalt, Arzt/Ärztin, Kuranstalt etc.) in Verbindung zu setzen.