Rechtsanwalt / Rechtsanwältin


Rechtsanwält*innen beraten Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Organisationen usw. in allen rechtlichen Bereichen (z. B. Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht). In der Regel sind sie jedoch auf bestimmte Arbeitsbereiche spezialisiert. Sie vertreten ihre Klient*innen vor Gericht und vor Behörden, verfassen und begutachten Verträge und unterstützen ihre Klient*innen in speziellen Rechtsfragen, z. B. im Rahmen von Unternehmensgründungen oder bei größeren Verkaufsgeschäften und Projektverträgen. Sie arbeiten als Freiberufliche in eigener Praxis oder angestellt in Rechtsanwaltskanzleien und haben direkten Kontakt zu ihren Klient*innen sowie zu Berufskolleg*innen und anderen juristischen Spezialist*innen, z. B. zu Richter*innen, Diplomrechtspfleger*innen und Gerichtsvollzieher*innen.

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