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Rechtskanzleiassistent*in


Der Lehrberuf Rechtskanzleiassistent*in wurde mit 1. Mai 2020 durch den neuen Lehrberuf Kanzleiassistent*in mit den Schwerpunkten Rechtsanwaltskanzlei und Notariatskanzlei ersetzt. Siehe: Kanzleiassistent*in - Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf) und Kanzleiassistent*in - Notariatskanzlei (Lehrberuf).

Rechtskanzleiassistentinnen und -assistenten führen in Rechts- und Notariatskanzleien alle Arbeiten im Zusammenhang mit Verwaltung, Büroorganisation, Rechnungswesen, Korrespondenz und Klientenbetreuung durch. Sie kümmern sich um das Anmelden, Informieren und Betreuen von Behörden, Mandantinnen und Mandanten, Parteien (das sind Kläger*innen bzw. Beklagte) oder Parteivertreter*innen (Bevollmächtigte der Parteien). Sie führen Arbeiten im Zusammenhang mit Gerichtsangelegenheiten durch (z. B. Fristlegung von Akten) sowie Arbeiten im Rahmen des für Rechtsanwaltskanzleien und Notariate üblichen Zahlungsverkehrs.

Informationen zum Beruf

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