HR-Manager*in (Human Resources Manager*in)


HR-Manager*innen (Human Resources Manager*innen) sind für das gesamte Personalwesen in einem Unternehmen verantwortlich. Zu ihren Aufgaben und Tätigkeiten gehören unter anderem die Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung, das Recruiting (Personalauswahl), die Leitung der Personalverrechnung sowie alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. In der Regel arbeitet das HR-Management dabei mit den Abteilungs- und Bereichsleiter*innen anderer Fachbereiche und mit der Geschäftsführung zusammen. Damit ist das HR-Management eine zentrale Schnittstelle zwischen Mitarbeiter*innen, Bereichsmanagement und Geschäftsführung.

HR-Manager*innen beraten die Geschäftsführung und die Fachabteilungen zu allen personalpolitischen Fragen, führen gemeinsam mit ihnen Personalrecruiting und -freisetzungen durch, planen und organisieren Maßnahmen zur Personalentwicklung und führen Mitarbeiter*innen-Gespräche. Sie leiten die gesamte Personalverrechnung und halten sich über alle arbeitsrechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden. Außerdem gehört die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Betriebsrat/der Belegschaftsvertretung sowie mit externen Institutionen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, AMS, Sozialversicherungen, Arbeitsinspektorat usw. zu ihren Aufgaben.

HR-Manager*innen arbeiten in Betrieben und Organisationen aller Größen und Branchen im Team mit Personalentwickler*innen, Personalverrechner*innen, Jurist*innen, IT-Support sowie mit Team-, Abteilungs- und Bereichsleiter*innen aller betrieblichen Abteilungen und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Behörden, Sozialversicherungen, Interessenvertretungen sowie mit Unternehmens- und Personalberater*innen.

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