Universitätslektor*in


Universitätslektor*in ist ein Allgemeiner Aufstiegsberuf zum Hauptberuf Lektor*in (Uni, FH).

Universitätslektor*innen zählen zum permanenten Lehrpersonal einer Universität. Im Unterschied zu Lektor*innen welche mit befristeten Verträgen arbeiten, ist das Arbeitsverhältnis von Universitätslektor*innen unbefristet, d. h. "entfristet". Diese Entfristung ist in der Regel erst nach mehrjähriger (mind. 15 Jahre) Berufserfahrung und exzellenter Lehrleistung möglich. In diesem Sinne stellt die Bezeichnung bzw. der Status "Universitätslektor*in" ein beruflicher Aufstieg zu Lektor*in oder zum Lehrbeauftragen/zur Lehrbeauftragten dar, obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch die beiden Berufsbezeichnungen synonym verwendet werden und die beruflichen Tätigkeiten sich in keiner Weise unterscheiden.

Universitätslektor*innen sind ausschließlich mit der Durchführung von Lehraufgaben in einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Fach betraut. Im Unterschied zu Universitätsassistent*innen sind sie von administrativen oder assistierenden Aufgaben freigestellt. Zum Tätigkeitsbereich von Universitätslektor*innen zählt die Vorbereitung von Lehrveranstaltungen, die Betreuung der Studierenden während der Lehrveranstaltungen bzw. während des Semesters, die Abhaltung und Abnahme von Prüfungen, die Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen sowie die mit der Durchführung der Lehraufgaben verbundenen Organisationsaufgaben (Materialien besorgen, Handapparate bereitstellen, E-Learning-Plattformen verwalten).

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