Universitätsdozent*in


Universitätsdozent*in ist ein Allgemeiner Aufstiegsberuf. Für die Ausübung dieses Berufes ist eine Habilitation erforderlich.

Universitätsdozent*innen sind Vertragsbedienstete an einer Universität. Das Arbeitsverhältnis mit der Universität kann auf befristete (semesterweise) oder auf unbefristete Dauer abgeschlossen werden; in diesem Fall spricht man von einem "entfristeten" Vertragsverhältnis. Im Unterschied zu Universitätslektor*innen sind Universitätsdozent*innen habilitierte Lehrkräfte, d. h. sie haben mit der Habilitation ein größeres wissenschaftliches Aufgabenspektrum sowie die Lehrbefugnis (venia legendi) für ihr Fach erworben. Sie dürfen Masterarbeiten und Dissertationen betreuen - etwas, das Universitätslektor*innen in der Regel nicht dürfen.

Universitätsdozent*innen sind mit der Durchführung von Lehr- und Forschungsaufgaben in einem wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischem Fach betraut. Im Unterschied zu Universitätsassistent*innen sind sie meist von administrativen und assistierenden Aufgaben freigestellt. Zum Tätigkeitsbereich von Universitätsdozent*innen zählt die Vorbereitung von Lehrveranstaltungen, die Betreuung der Studierenden während der Lehrveranstaltungen bzw. während des Semesters, die Abhaltung und Abnahme von Prüfungen, die Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen sowie die mit der Durchführung der Lehraufgaben verbundenen Organisationsaufgaben (Materialien besorgen, Handapparate bereitstellen, E-Learning-Plattformen verwalten).

Informationen zum Beruf

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