Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)


Lebensmittelaufsichtsorgane kontrollieren die Einhaltung von vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Sie suchen Betriebe auf, die Lebens- und Genussmittel, Kosmetika oder auch Spielzeuge für Kleinkinder herstellen oder anbieten und überprüfen, ob entsprechende Gesetzes- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Sie nehmen auch Proben von Lebensmitteln und Kosmetika, die sie an Lebensmitteluntersuchungsanstalten übermitteln. Wenn sie Hygieneverstöße feststellen, verhängen sie Organstrafverfügungen; bei schwerwiegenden Verstößen erstatten sie Anzeige. Lebensmittelaufsichtsorgane sind bei Bezirkshauptmannschaften oder Marktämtern beschäftigt.

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